Was ist Inklusion?

Hergeleitet werden kann der Begriff „Inklusion“ aus dem Lateinischen und er bedeutet so viel wie „Einschluss“, „Einbeziehung“ sowie „Dazugehörigkeit“. Der Grundkern von Inklusion ist die Ermöglichung einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe für alle Menschen in allen gesellschaftlichen Ebenen, egal ob mit oder ohne Behinderung. Inklusion kann in jeglichen Bereichen des Lebens ausgeübt und realisiert werden, bspw. bei der Arbeit, in der Familie, in der Schule, in der Freizeit, beim Restaurantbesuch, in der Gemeinde, in Cliquen oder auch in Vereinen. Es geht also um einen barrierefreien, ungehinderten Zugang in jegliche Bereiche des sozialen, wirtschaftlichen, politischen, bürgerlichen und kulturellen Lebens, an dem die Menschen mit Behinderung beteiligt sind. Damit ein solches selbstverständliches Miteinander funktionieren kann, müssen jedoch notwendige Voraussetzungen von der Gesellschaft geschaffen werden. Dabei geht es bspw. um Blindenleitsysteme, Aufzüge und Rampen, Verwendung von leichter Sprache oder auch die Dolmetschung für gehörlose Menschen und andere Unterstützungsformen in sämtlichen Lebensbereichen. Ein Grundsatz der Inklusion ist demnach, dass nicht die Menschen mit Behinderungen sich anpassen müssen, um an der Gesellschaft teilhaben zu können, sondern dass die Gesellschaft dafür Sorge zu tragen hat, dass ihre Angebote für alle Menschen zugänglich sind.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Inklusion zwar einerseits die Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit bedeutet, aber andererseits auch die vollständige Einbeziehung behinderter Menschen in das gesellschaftliche Leben sowie ihre gleichberechtigte Würdigung und Anerkennung meint. Inklusion ist demnach die Verwirklichung umfassender, selbstbestimmter und gleichberechtigter Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft und in allen Lebensbereichen, unabhängig von individuellen Fähigkeiten, sozialer wie ethnischer Herkunft, dem Geschlecht oder auch dem Alter.
In Bezug auf die Bildung bedeutet Inklusion eine gemeinsame Beschulung aller ohne jegliche Separation nach verschiedenen Merkmalen wie bspw. ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht oder kognitiver Fähigkeiten. Demzufolge sollte Heterogenität die Normalität im deutschen Bildungssystem darstellen und die Schule sich auf die unterschiedlichen Bildungs- und Erziehungsbedürfnisse aller SchülerInnen einstellen bzw. diese auch beachten.

Informationen zur Inklusion im Paritätischen erhalten Sie hier


Quellen:

AKTION MENSCH e.V. (o.J.): Was ist Inklusion? http://www.aktion-mensch.de/inklusion/was-ist-inklusion.php – Aktualisierungsdatum 22.01.2013

BEAUFTRAGTER DER BUNDESREGIERUNG FÜR DIE BELANGE BEHINDERTER MENSCHEN (2011): Die Bewertung der Beispiele – Definition von Inklusion. http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Landkarte/2Bewertung/Bewertung.htm – Aktualisierungsdatum 22.01.2013

GEWERKSCHAFT ERZIEHUNG UND WISSENSCHAFT LANDESVERBAND BREMEN (2009): Die inklusive Schule – Ein Leitfaden für die Umsetzung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderung in der Schule. [Format: PDF, Zeit: 22.01.2013, Adresse: http://www.gew-hb.de/Binaries/Binary12237/5_Inklusive_Schule.pdf].

LEBENSHILFE LANDESVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN e.V. (o.J): Inklusion. http://www.alle-inklusive.de/inklusion/ – Aktualisierungsdatum 22.01.2013

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