Inklusion im Paritätischen

Im Mai 2013 hat der Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband NRW die von einer internen Projektgruppe entworfenen Leitsätze zum Thema Inklusion verabschiedet.

Vielfalt, wie sie aus der Begegnung von Menschen aus unterschiedlichen Milieus oder mit unterschiedlichen ethnischen Herkünften entsteht, ist von grundlegender Bedeutung für das gegenseitige Verständnis und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Inklusion als Idee der Gemeinsamkeit in Vielfalt nimmt der Paritätische daher nicht pflichtschuldig auf, sondern vermittelt und gestaltet sie aus seinem verbandlichen Selbstverständnis heraus. Erst aus der Gemeinsamkeit des Verschiedenen entsteht letztlich eine demokratische Gesellschaft.

Der Gedanke der Inklusion setzt voraus, dass die Menschen verschieden und dabei gleichwertig sind. Dabei geht es um alle Menschen, die in ihrem Leben mit Beeinträchtigungen umgehen müssen oder Benachteiligungen erfahren.

Die Grundsätze dienen den Trägern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Paritätischen als Grundlage, den Prozess der Inklusion in den Verband zu tragen. Sie sollen die Bereitschaft der Beteiligten fördern, zur Inklusion zu ermuntern, zu aktivieren und zu befähigen.
Die vorliegenden Leitsätze des Paritätischen zur Inklusion können in den Facharbeitskreisen die Diskussion anstoßen, in der Öffentlichkeit die Grundlagen des Paritätischen zum Thema darstellen oder in der Diskussion auf der Kreisgruppenebene, bei Mitgliedern oder in fachlichen Gremien eingebracht werden.

Ebenso wichtig ist auch die Darstellung von Ansätzen der Inklusion aus guten Beispielen der Praxis im Verband. Inklusion muss von der Basis her gelebt werden.

Gelingende Praxis soll auch in der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes dargestellt werden. Dahwer ist der Verband immer auf der Suche nach guten Beispielen aus der täglichen Arbeit der Mitgliedsorganisationen, aus Erfahrungen in der Beratung und in der täglichen Arbeit, damit er diese Beispiele veröffentlichen kann.