Die Nutzungsordnung des Hauses der Begegnung

1. Im Interesse aller Besucher und Nutzer unseres Hauses gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme.

2. Das Haus der Begegnung stellt behinderten und nichtbehinderten Bürgern Räume für Aktivitäten zur Verfügung. Über längerfristige Nutzung entscheidet der Beirat.
Raumreservierungen und Absprachen über die Nutzung erfolgen nur über die hauptamtlichen Mitarbeitenden des Hauses.

3. Haus und Einrichtung sind pfleglich zu behandeln.

4. Die hauptamtlichen Mitarbeitenden des Hauses üben das Hausrecht aus.

5. Das Anbringen von Postern, Hinweistafeln, Veranstaltungshinweisen u.ä. ist nur an den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet und bedarf der Zustimmung der Mitarbeitenden des Hauses.

6. Aufgrund von Sicherheitsvorschriften kann es nicht gestattet werden in den zur Nutzung überlassenen Räumen Elektrogeräte, die nicht unmittelbar für den Zweck der Nutzung gebraucht werden, zu betreiben. Als normal üblich gelten Beleuchtung, Computer/Drucker,
Radio, etc.

7. Tische und Stühle in den Gemeinschafts- und Gruppenräumen dürfen umgruppiert werden.
Nach Beendigung einer Veranstaltung müssen die Räume, soweit mit den Mitarbeitenden des Hauses keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, in ihrem ursprünglichen Zustand verlassen werden.

8. Eigene Ordnungen für bestimmte Räume sind zu beachten. Sie sind auf den in den Räumen ausgehängten Bestuhlungsplänen vermerkt.

9. Die Fenster sind nach Verlassen der Räume zu schließen. Soweit Schlüssel ausgegeben wurden sind die Räume zu verschließen.
Die/Der Nutzende haftet für verlorengegangene Schlüssel und die daraus folgenden Schäden.

10. Material und Gegenstände der Nutzenden sind selbst zu versichern. Es wird keine Haftung für Diebstahl und Beschädigungen übernommen. Desgleichen gilt für Garderobe.

11. Für Beschädigungen des Gebäudes und am Inventar des Hauses haftet die/der Nutzende. Sie sind sofort und unaufgefordert den Mitarbeitenden des Hauses zu melden.

12. Parkplätze stehen am Haus überwiegend Menschen mit Behinderung mit amtlicher Sonderparkerlaubnis zur Verfügung. Die Nutzenden werden gebeten, andere Parkmöglichkeiten zu nutzen. Ausnahmen sind nach Absprache mit den Mitarbeitenden des Hauses möglich.

13. Bei Nutzung der Räume des HdB von Gruppen ohne feste Nutzungsvereinbarung wird eine Nutzungsgebühr erhoben.

Gefördert durch

Haus der Begegnung

in Kooperation mit der

Kontakt

Alsenstraße 19a
44789 Bochum

Telefon: 0234 / 31 10 66
hdb@parisozial-bochum.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
10.00 bis 22.00 Uhr